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Du bist Unternehmer und dein Mitarbeiter möchte oder braucht ein Zeugnis? Du hast keine Ahnung, wie so ein Zeugnis aussehen muss oder was du reinschreiben darfst bzw. was auf keinen Fall etwas in einem Zeugnis zu suchen hat?

Heute möchte ich dir einen kleinen Einblick geben, auf was man alles achten muss, wenn ein Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis verlangt oder vielleicht sogar ein Zwischenzeugnis wünscht.

Arbeitszeugnisse! Fakten, die jeder Arbeitgeber wissen sollte!

Fangen wir doch einmal damit an, was eigentlich ein Arbeitszeugnis und wer überhaupt Anrecht auf ein Zeugnis hat.

Das Arbeitszeugnis ist um genau zu sein eine Urkunde, in dem der Arbeitnehmer eine Bewertung des Arbeitgebers erhält. Dieses wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Schriftform vom Arbeitgeber ausgehändigt. Die Erteilung in elektronischer Form ist jedoch nicht gestattet.

Also ganz egal ob der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis oder ein Endzeugnis benötigt, dieses muss immer in Papierform. Was noch ziemlich wichtig ist und viele nicht wissen, dieses Zeugnis dar nicht gefaltet werden!

Wann hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat jeder Mitarbeiter, der eine Änderung im Betrieb erlebt. Damit meine ich natürlich nicht, dass das Büro neu gestrichen wird oder eine neue Pflanze aufgestellt wird. Der Arbeitnehmer braucht einen triftigen Grund für ein Zwischenzeugnis. Sei es ein Funktionswechsel oder der Arbeitnehmer möchte sich weiter bewerben. Weitere Gründe für ein Zwischenzeugnis sind unter anderem Versetzung, der Wechsel des Vorgesetzten, Fortbildung, Beförderung, Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst, Freistellung als Betriebsrat, Erziehungsurlaub, Betriebsübergang nach § 613a BGB oder Höhergruppierung.

Wie lange du als Arbeitgeber Zeit hast, dieses Zeugnis auszuhändigen?

Sind wir mal ehrlich, wir gehen zu einer Behörde und benötigen ein Dokument. Ist es nicht einfach nur nervig und anstrengend, wenn es über Wochen dauert, bis wir dieses endlich in den Händen halten können? So ist es natürlich auch in diesem Fall. Nehmen wir also mal an, ein Mitarbeiter möchte ein Zwischenzeugnis haben. Vielleicht möchte er es nur für seine Unterlagen ABER, vielleicht benötigt er es auch zur Vervollständigung seiner Bewerbungsunterlagen. Oder der Mitarbeiter wurde von Ihnen gekündigt. Ist es nicht angenehmer, einen sauberen Strich zu machen und dem Arbeitnehmer nicht noch das Leben schwerer zu machen, weil er ewig auf dieses Zeugnis warten muss? Also je früher, desto besser

Es gibt zwar kein Gesetz über die Frist, aber es ist üblich, eine Frist von zwei oder drei Wochen zu setzen. Sollte sich Ihr Chef mit der Erstellung länger Zeit lassen, muss er einen triftigen Grund für die Verzögerung vorweisen. Dabei ist es ganz egal, ob es ein Endzeugnis oder ein Zwischenzeugnis ist, was erstellt wird bzw. was der Arbeitnehmer verlangt.

Fristen und Verjährung

Das BGB besagt, dass bereits bei der eigentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Recht auf ein Arbeitszeugnis besteht. Dieser Anspruch verfällt jedoch nach drei Jahren gemäß der regelmäßigen Verjährungsfrist Paragraf 195 BGB.

In einigen Fällen kann die Verjährung schon früher eintreten, beispielsweise wenn sich der Arbeitgeber nicht an die Arbeitsleistung erinnern kann. Diese Regelung kann speziell für ein Praktikumszeugnis wichtig sein.

Natürlich gibt es Unterschiede bei den Endzeugnissen…Wäre ja sonst auch zu einfach

Man unterscheidet bei einem Endzeugnis zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis. Hier ist es wichtig zu wissen, dass der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis erlischt, wenn man ein einfaches Zeugnis „beantragt“ hat. Der Unterschied zwischen den beiden Zeugnissen liegt darin, dass in einem einfachen Zeugnis keine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung enthalten ist.

Ist ein einfaches Arbeitszeugnis schlecht?

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält keine Beurteilungen über Ihre Leistungen oder Verhalten. Es ist mit einer neutralen Tätigkeitsbeschreibung vergleichbar. Dennoch macht es in bestimmten Situationen durchaus Sinn, das einfache Zeugnis anstatt dem qualifizierten Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber anzufordern.

Wann der Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat?

§109 der Gewerbeordnung enthält keine Einschränkungen dahingehend, dass man ein Arbeitszeugnis erst nach der Probezeit erhalten muss. … Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln kann ein Arbeitnehmer schon nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von seinem Arbeitgeber verlangen. Davor erstellt man lediglich ein einfaches Zeugnis.

Oh mein Gott, wer schreibt dieses Zeugnis?

Bevor du nun vom Stuhl fällst…Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können sich beim Erstellen des Textes für das Arbeitszeugnis unterstützen lassen. Auch ich nehme dir diese „Lasst“ sehr gerne von den Schultern. Aber ACHTUNG!!!!Unterzeichnen muss es aber in jedem Fall der offizielle Aussteller, beispielsweise der Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand eines Unternehmens bzw. die vertretungsberechtigten Personen.

Wie so ein Zeugnis aussieht?

Ich würde fast behaupten, jeder hat schon einmal davon gehört, dass so ein Zeugnis gut aussehen muss. Das stimmt nur zur Hälfte…Klar, der Arbeitgeber darf nicht schreiben, dass der Arbeitnehmer zum Beispiel unpünktlich war oder respektlos der Geschäftsführung. Für den Arbeitgeber gilt die sogenannte „Wohlwollenspflicht“. Was längst nicht bedeutet, dass dem Arbeitnehmer auf jeden Fall ein gutes Arbeitszeugnis zusteht. „Wohlwollen“ heißt, dass das Zeugnis keine Informationen enthalten darf, die die Suche des Mitarbeiters nach einer neuen Tätigkeit erschwert.

Wie kann ich als Arbeitnehmer mein Arbeitszeugnis ändern lassen?

Es wird immer ein neues Zeugnis ausgestellt. Die Passagen dürfen im alten Arbeitszeugnis nicht einfach nur ersetzt werden. Niemand darf erkennen, dass das Arbeitszeugnis im Nachhinein berichtigt wurde. Es dürfen auch nur die beanstandeten Passagen geändert werden, der Rest des Arbeitszeugnisses muss bestehen bleiben.

Hört sich trotz dieser kleinen Tipps zu kompliziert an? Jacqueline, mach du das besser für mich! Kein Problem, du kannst diese Aufgabe sehr gerne in meine Hände legen und dich weiter um das wesentliche in deinem Unternehmen kümmern. Komm einfach auf mich zu…

Deine Jacqueline